Durch die Medien sind sicherlich schon Einige von euch auf das Elterngeld Plus aufmerksam geworden. Wir selbst haben uns gefragt, ob nun die Wende für die Eltern kommt, die sich neben dem Elterngeld etwas dazuverdienen wollen und ob dieses zuverdiente Geld auch bei den Eltern „hängen bleibt“.
Wer unseren Blog schon etwas länger verfolgt, hat vielleicht schon davon gelesen, welche Nachteile bisher entstehen konnten, wenn man todesmutig während der Elternzeit schufften gegangen ist. Kurz gefasst, kann man die Situation – wie sie bisher war – noch einmal so zusammenfassen: Wenn man sich während der Elternzeit etwas dazuverdienen wollte (im Rahmen von bis zu 30 h / die Woche), um sich die Haushaltskasse etwas aufzbessern, dabei sämtliche Strapazen und den Spagat zwischen Kind und Arbeit in den Kauf nahm, inklusiver wertvoller Zeitverust, ja da konnte es passieren, dass die Zuverdienste mit dem zustehenden Elterngeldbetrag verrechnet wurden. Im schlimmsten Fall bedeutete dies (leider am eigenen Leibe erfahren), dass man nachträglich Geld zurück zahlen durfte (oder dieses gleich vorab gekürzt) und unter Umständen auf den Sockelbetrag von 300 € heruntergesetzt wurde.
Unserer Meinung nach, war diese Tatsache damals viel zu wenig bekannt und man ging (so unsere Ansicht) im guten Glauben arbeiten und erhielt darauf folgend die Schockmitteilung, dass das Geld nicht für die Familie zusätzlich erwirtschaftet wurde, sondern zurück gezahlt werden sollte. Aus heutiger Sicht verschenkte Zeit, die man lieber dem eigenen Kind hätte widmen können. Umso interessanter ist es natürlich zu klären, welche Änderungen das Elterngeld Plus nun mit sich bringt.
Natürlich möchten wir hier keine Halbwahrheiten verbreiten, weshalb dieser Beitrag mit der freundlichen Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entstand. Wer weitere Informationen benötigt, kann sich zudem gerne direkt auf http://eltergeld-plus.de belesen. Wir möchten vorab gerne gleich betonen, dass dieser Beitrag nicht nur positive Neuerungen, sondern auch die „schwarzen Flecken“ des Elterngeld Plus enthält.
Das Wichtigste in Kürze
Der wohl allerwichtigste Fakt folgt zuerst: Das Elterngeld Plus tritt nur für all die Kinder in Kraft, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden und werden. Für alle Familie, deren Kinder zuvor zur Welt kamen, steht diese Elterngeldvariante nicht zur Verfügung. Ziel des Elterngeld Plus soll es sein Familienmitgliedern, die während der Elternzeit arbeiten möchten (in Teilzeit), einen längeren Elterngeldbezug zu ermöglichen. Zudem soll man die Option haben, das Elterngeldbudget besser ausschöpfen zu können und auch Alleinerziehende sollen davon profitieren. Das Ergebnis lautet also: mehr Flexibilität während der Elternzeit.
Noch ein wichtiger Fakt: Man muss sich nicht zwangsläufig zwischen Elterngeld Plus und Elterngeld entscheiden. Eine Kombination beider Varianten ist möglich. Trotzdem sollten natürlich die Monate vorab abgestimmt werden. Es ist darüber hinaus auch möglich, dass Mutter und Vater des Kindes zeitgleich Elterngeld Plus beanspruchen.
Folgende Modelle sind möglich und / oder kombinierbar:
- Das Basiselterngeld ( 12 Monate das volle Elterngeld bei vollem Berufsausstieg)
- ElterngeldPlus ohne Zuverdienst (24 Monate das hälftige Elterngeld bei vollen Berufsausstieg – wurde auch vor dem Elterngeld Plus häufig praktiziert)
- ElterngeldPlus mit Zuverdienst (für jeden Monat Teilzeittätigkeit mit hälftigem Eltergeld wird ein halber Elterngeldmonat gutgeschrieben)
Kritik
Nun liegt aber der Knackpunkt im Detail, denn nach unserer Ansicht rechnet sich das Elterngeld Plus nicht in jedem Fall. Es kommt ganz darauf an, welcher Beschäftigung man vor der Elternzeit nachgeht und welche Teilzeitbeschäftigung währenddessen infrage kommt und mit welchem Stundenumfang. Ein weiterer Minuspunkt ist unserer Meinung nach auch der Fakt, dass die Problematik der Angestellten mit Mischeinkommen aus Nebenselbständigkeit im Kleingewerbe nach wie vor keine Abhilfe geschaffen wurde. Diese werden immer noch wie Selbständige behandelt, obwohl die Mehrheit eindeutig in der Anstellung erfolgte.
Der wohl aber größte Knackpunkt in unseren Augen ist aber: Wer passt dann auf die Kinder auf, wenn Mama und Papa arbeiten? In aller Regel wird zu Krippe oder Kita gegriffen und hier summiert sich das Ganze „Ersparnis“ schon wieder zum Nullfaktor. Weiterhin sollte man den Aspekt nicht außer Acht lassen, dass rentenwirksames Arbeiten nur dann vorliegt, wenn dieses im sozialversicherungspflichtigen Rahmen ausgeübt wird, ansonsten wird auch die arbeitende Mutter eine Rentenkürzung für die Jahre der Kinderhütung in Kauf nehmen müssen. Im schlimmsten Fall bedeutet das also, dass Mami für die Erwirtschaftung der monatlichen Kitakosten und ein paar knickerige Rentenpünktchen schufftet, während ihr wertvolle Zeit mit dem Kind verloren geht.
Der Fakt, dass sich hier wieder auf die ersten Lebensmonate des Kindes gestürzt wird, die die meisten Eltern bereits gut im Griff haben, ist etwas schade. Warum man in Deutschland nicht eher auf eine kostenfreie Betreuung wert legt, lässt sich uns nicht erschließen, aber dafür kann auch die Frau Schwesig nicht allein verantwortlich erklären, die das Elterngeld Plus ins Leben gerufen hat.
Nun aber genug der Kritik, denn das Elterngeld Plus bietet durchaus erste positive Anreize und kann für den einen oder anderen eine gute Option bieten, wenn man gerne neben der Elternzeit arbeiten möchte.
Wie sieht es in der Praxis aus, wenn man nun nebenbei arbeiten geht?
Hier sehen wir einen ersten Schritt in Richtung Besserung – vorausgesetzt die Bedingungen stimmen. Bisher war es so, dass das Elterngeld (wie bereits oben geschrieben), um den Zuverdienst gekürzt wurde – häufig nachträglich.
Hatte man also einen Anspruch von 800 € Elterngeld im Monat (entspricht einem Nettoeinkommen von circa 1231 €) und ist man nun innerhalb des erlaubten 30-h Rahmens pro Woche arbeiten gegangen, so wurde der Zuverdienst bis zum Sockelbetrag von 300 € heruntergerechnet. Gehen wir davon aus, dass man in 30 h circa 900 € netto verdient, dann bedeutet das, dass der komplette Elterngeldbetrag bis auf die 300 € Sockelleistung wegfallen würden. Möchte man es ganz krass formulieren, dann könnte man dies auch „umsonst“ arbeiten gehen nennen.
Beim Elterngeld Plus wird damit die Abhilfe geschaffen. Wie diese aussieht, möchten wir euch gerne anhand eines Fallbeispieles erläutern.
Inge verdient in den letzten 12 Monaten vor Geburt ihrer Tochter Gerda 1000 € netto. Würde sie 40% in Teilzeit arbeiten gehen, wäre ihr Nettoeinkommen bei circa 400 € (rein fiktiv zur Veranschaulichung).
Möglichkeit 1: normales Elterngeld (nennt sich jetzt Basiselterngeld)
Inge hat nun die Möglichkeit weiterhin das normale Elterngeld zu beziehen, wie es auch die Jahre zuvor möglich war. Dies nennt sich nun Basisgeld und entspricht 67 % der durchschnittlichen Nettolohns der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes (bei Selbständigen wird in das Kalenderjahr vor Geburt verlagert). Das Basiselterngeld beträgt mind. 300 € und maximal 1800 € monatlich. Inge wäre nun bei 670 € pro Monat für 12 Monate (insgesamt 8040 €). Eventuell kommen nun Aufstockungen dazu, weil wir das Ganze aber nicht zusätzlich erschweren möchten, bleiben wir bei den 670 €.
Splittet Inge diesen Betrag auf 24 Monate, stehen ihr im Monat also 335 € zu.
Möglichkeit 2: Elterngeld Plus, wenn man vor dem ersten Geburtstag arbeiten muss oder möchte
Sollte sich Inge entscheiden nach dem 6. Lebensmonat wieder mit 40 % der gewöhnlichen Arbeitszeit einzusteigen, so stehen ihr für die ersten 5 Monate die vollen 670 € zu. Ab dem 6. Monat fällt sie jedoch in den Elterngeld Plus Bereich, beantragt dieses und bekommt dann maximal 50 % ihres errechneten, monatlich zustehenden Elterngeldes.
Nun aufgepasst:
Inge erhält also 6×670 € (4020 €) und 6×335 € (2010 €) zusätzlich bekommt sie natürlich je 400 € Gehalt nach dem 6. Monat.
Das macht in der Summe 6030 € den Zuverdienst.
Nun mag sich einer denken, dass das Elterngeld Plus dann aber keinen Sinn macht oder sogar negativ sei. Der Clou ist aber der, dass das Geld nicht verloren geht, sondern sich der Auszahlungs- bzw. Bezugszeitraum einfach verlängert. In dem Fall von Inge würde es bedeuten, dass sich nach den 12 Monaten noch weitere 6 Monate anschließen, bei denen jeweils 335 € monatlich ausgezahlt werden. In der Summe sind wir also wieder bei insgesamt 8040 € Elterngeld.
Ein Fuchs mag nun denken: „Wo ist jetzt der Vorteil bei der Sache?“
Nun ja, dieser liegt de facto darin, dass man zwar nicht mehr Geld ausgezahlt bekommt, aber durch die Vermeidung von Abzügen am Ende mehr in der Tasche hat. Die unliebsamen Kürzungen aufgrund des Mehrverdienstes werden gestrichen und wirken sich somit nicht mehr negativ auf das Elterngeld aus – dazuverdienen kann also durchaus Sinn machen.
Möglichkeit 3: Inges Mann holt sich das Elterngeld Plus
Ein richtiger Vorteil entsteht aus unserer Sicht, wenn sich Inges Mann dazu entschließt 4 Monate Eltergeld Plus zu beantragen, wenn Inge das Basiselterngeld beantragt hat. Das ist nämlich möglich und so würde Inges Mann (vorausgesetzt die Chefs spielen mit) weniger arbeiten können, aber dank Elterngeldplus sich einen gewissen Basisschutz sichern können und damit große Lohneinbußen vermeiden.
Und wie war das mit dem Vorteil für Alleinerziehende?
Auch hier muss man etwas realistisch bleiben. Alleinerziehende bekommen nicht mehr Geld als zuvor, aber sie haben – sofern sie nebenbei arbeiten gehen (müssen) – weniger Kürzungen als zuvor und somit auch mehr finanzielle Mittel zur Verfügung.
Und was war das mit dem 28 Monaten?
Achtung, jetzt wird es richtig schwierig. Oftmals wird mit den 28 Monaten Elterngeld Plus geworben. Diese zu erreichen, ist in der Realität aber gar nicht so einfach und kommt, wenn überhaupt, nur für Selbständige in Frage. Das Gute: bei diesem 28 Monaten würde man tatsächlich mit mehr Elterngeld als zuvor „nach Hause gehen“. Man sollte aber bedenken, dass diese 28 Monate nur möglich sind, wenn man faktisch den Tag nach der Geburt sofort wieder ins Geschäft zurückkehrt und dort in Teilzeit arbeitet und das ganze 24 Monate durchgängig. Klingt so daher gesagt, aber als Mutter weiß man, dass die Realität oft nicht ganz so einfach ist. Die weiteren 4 Monate kann man sich „besorgen“ indem der Mann für mind. 4 Monate in Teilzeit arbeiten geht (nicht völlig aussteigt) und somit auch das Elterngeld Plus beansprucht. Daraufhin bekommt auch die Mutter diese 4 Monate zugesprochen. Man beachte, dass es sich bei allen 28 Monaten nur um das halbe Elterngeld handelt!
Es schließt sich der Kreis!
Wie eingehend erwähnt, hat sich mit Elterngeld Plus ein großer Nachteil bei der Berechnung geändert und das Dazuverdienen ist nun möglich. Es handelt sich jedoch um einen Irrglauben, dass man am Ende beim Elterngeld Plus mehr ausgezahlt bekommt, lediglich die Kürzungen wurden zurückgefahren. Zudem steht der bereits genannte Fakt als ganz großes Ausrufezeichen: Was passiert, wenn man arbeiten geht und die Kinder in Fremdbetreuung gibt? Es entstehen Kosten, die berücksichtigt werden müssen und mitunter das volle Basiselterngeld auf 12 Monate und damit ein Jahr „nur für das Kind da sein“ vlt. doch attraktiver machen. Diese Rechnung sollte jedoch jeder für sich selbst durchführen, der das Teilzeitmodell in Betracht zieht.
Viele Grüße
Sabrina & Bianca
**** Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und enthält zum Teil sarkastische als auch ironische Bemerkungen. Eine Rechtsberatung ist ausgeschlossen. Auf den Artikel kann sich nicht berufen werden. Wir werden hier journalistisch und nicht juristisch oder rechtsberatend tätig. ****
Danke für den gut erklärten Artikel.
Was sich mir immer noch nicht ganz erschließt, ab wann wird bei dem Elterngeld plus Zuverdienst angerechnet? Und wie funktioniert da die Rechnung? In den ganzen offiziellen Erklärungen zum Elterngeld plus wird dies „tot geschrieben“.
Ich überlege gerade, in den ersten Monaten BasisEG zu beziehen und danach EGplus. Ich weiß noch nicht, ob ich arbeiten werde oder kann, aber ich möchte mir die Möglichkeit offen halten, für ein paar Stunden zu arbeiten. Jedoch nicht, wenn es angerechnet wird….
Dann nehme ich lieber nur BasisEG und gehe dann erst nach einem Jahr wieder für ein paar Stunden arbeiten. Mit EGplus hätte ich aber einen längeren Bezugszeitraum (unabhängig von Arbeit oder nicht), was mir schon besser gefallen würde.
Es gibt ja keinen Unterschied, bei dem Bezug von EGplus mit oder ohne Zuverdienst? Oder?
Viele Grüße
Hallo Dani, genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Mir wurde auf Nachfrage hin gesagt: „das wird individuell berechnet, dafür müssen sie aber zunächst den Antrag einreichen.“ Es wurde aber vorab schon betont, dass man nicht open end dazu verdienen darf 🙁
Super Beitrag! Ganz toll erklärt! endlich schließt sich bei mir tatsächlich langsam der Kreis.
Wie ist denn das eigentlich wenn der Partner (unverheiratet) selbstständig ist im Zusammenhang mit dem Elterngeld Plus? Klappt das auch ohne weiteres ?
ja das klappt schon, aber man muss dann wieder beachten, dass hier die Regelung zieht: entweder er macht glaubhaft und arbeitet während des Bezugszeitraumes nicht und hat auch keine Gewinne oder es wird gegengerechnet..
Vielen Dank für diesen Artikel.
Hätte es diese Möglichkeit letztes Jahr schon gegeben, hätten wir sie sicher genutzt!
Einen finanziellen Vorteil hätten wir davon nicht wirklich gehabt – wie ihr ja in den Nachteilen auch aufgeführt habt – aber wir hätten etwas viel wichtigeres gewonnen: ZEIT! Als Familie!
Da wir die ersten beiden Monate der Elternzeit gemeinsam genommen haben, mussten wir beide nach 12 Monaten wieder voll arbeiten. Mit dem Elterngeld Plus hätten wir unsere Tochter schon nach 8 Monaten für ein paar Stunden zur Tagesmama bringen können und dafür länger in Teilzeit arbeiten.
Wir hätten nicht das Einer 0% der andere 100% Prinzip bis zum Ende durchziehen müssen, sondern die letzten Monate eine Tagesmama bezahlen und nebenbei beide Teilzeit gehen können, um mehr Zeit zu dritt zu haben.
Aus diesem Aspekt sehe ich diese Möglichkeit sehr positiv – denn sie ermöglicht flexibleres eingehen auf individuelle Lebenssituationen, und vielleicht trägt sie auch dazu bei, dass ein paar mehr Väter zumindest „Teilzeit-Aussteigen“.
Wenn schon Fakten, dann richtig: Elterngeld für 12 Monate? Völliger Mumpitz, nicht von euch recherchiert, sondern schon verwirrend vom Vater Staat erläutert. Rechnet mal nach, nehmt eure Kontoauszüge. Elterngeld bekommt man nur für 10 Monate!!! Warum? Na weil man 8 Wochen, also 2 Monate nach der Geburt noch im Mutterschutz ist und hier Mutterschaftsgeld bekommt, von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber. In der Zeit fließt kein Elterngeld, bei mir ist es das zumindest nicht. Also wird de facto nur für 10 volle Monate (erweitern konnte/kann man ja um 2 weitere Monate, sollte der Partner mitziehen) Elterngeld beziehen oder es halbieren und auf die doppelte Zeit aufteilen.
Elterngeld ist steuerfrei? Naja, kann man sehen wie man will. Dumm ist der, der während eines Elterngeldbezuges im selben Kalenderjahr auf Lohnsteuerkarte arbeiten geht. Warum? Na weil dann das Elterngeld (wie Krankengeld, ALG etc) in der Steuer progressiv besteuert wird, also indirekt. Hier wird m.E. auch nicht richtig oder gut genug und verständlich aufgeklärt. Immer wieder erlebe ich, dass Familien am Ende vom Jahr dann lange Nasen machen, weil sie Steuer nachzahlen müssen. Nur noch kurz zur Erklärung: Progression heißt, das Elterngeld wird zum normalen lohnsteuerpflichtigen Einkommen dazugerechnet, dann wird ein Steuersatz für alles ermittelt, dann zieht man es wieder ab und schwupps wird das eigentliche lohnsteuerpflichtige Einkommen mit einem höheren Steuersatz wie im Abzug auf der Lohnabrechnung gerechnet und schon kommt es zu Nachzahlungen, hat man nicht mehr als die pauschalen Werbungskosten.
Ich würde sagen, das neue Elterngeld ist mal wieder der Versuch, unsere Eltern zu verschaukeln und ihnen weiß zu machen, es gäbe eine tolle und positive Änderung. Letztlich wird das Kind doch nur anders benannt, viel ändern wird sich nix. Es wird stets so bleiben, dass die, die arbeiten gehen, das ganze andere Gemensch mitfinanzieren müssen. Es wäre besser, man würde die unterstützen, die trotz Kinder das Bruttosozialprodukt steigern und dort richtig Unterstützung bieten, z.B. deren Krippen- und Kita-Plätze zu bezahlen. Aber hier bekommen nur die Geld, die nix tun und nix verdienen, mit dem Argument, die anderen haben ja Kohle, weil sie arbeiten. Für meine Begriffe fördert man hier die Falschen und das ärgert mich täglich. Ich arbeite gern, werde es auch immer tun, Kinder hin oder her, fühle mich hier aber schon seit Jahren verkaspert von unserem Staat.
LG Katrin
Hallo Katrin, falsch! Elterngeld bekommt man für 12 Monate – die ersten beiden Monate werden jedoch bei den meisten Müttern verrechnet und durch die Ausgleichszahlung des Arbeitgebers fällt es bei dann leider weg. Das gilt jedoch nicht für alle Eltern! Nicht jeder hat Mutterschutz! Selbständige z.B. bekommen es volle 12 Monate.
Zu der Steuerfreiheit: Ein Alleinstehender wird den bösen Nachteil nicht bemerken, aber Verheiratete. Über die Progression haben wir bereits schon im verlinkten Beitrag berichtet und in dem Artikel selbst kein Wort über Steuerfreiheit verloren oder wo liest du davon?
Wir selbst sind genau der gleichen Meinung wie du – unserer Kritik zu enthnehmen und verstehen nicht so recht, warum uns dann solch ein Kommentar erreicht :-/
Vielen Dank für den informativen Artikel! Ich finde es sehr schön, dass jetzt ein Zuverdienst möglich ist. Dass man mit einer kleinen Nebentätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung gleich als Selbständige behandelt wird, ist aber nach wie vor ein großer Minuspunkt beim Elterngeld.
Mich hat das übrigens um die 3.500€ gekostet – weil ich steuerfrei im Rahmen der Übungsleiterpauschale (die, weil steuerfrei, nicht einmal als Einkommen für die Berechnung des Elterngeld angerechnet wird) knapp über 1.000€ hinzuverdient habe. Mein Sohn ist im Oktober 2013 geboren, Berechnungsgrundlage ohne diesen kleinen Zuverdienst wären 10/12-10/13 gewesen. So war es das ganze Jahr 2012 – in dem ich im Mai den Job gewechselt habe, was zu einem höheren Einkommen führte und in dem ich im Oktober eine Gehalterhöhung bekam – das mein kleiner Zuverdienst zu einem Verlust an Elterngeld in dreifacher Höhe führen würde, war übrigens nicht abzusehen, der lag knapp vor meiner Schwangerschaft…
Wir haben im Kollegenkreis (Wissenschaft an Universitäten) aus diesem Anlass mal ein kleines Rechenbeispiel durchgeführt, wohin diese Regelung mit der Selbständigkeit im Extremfall führen kann:
Eine wissenschaftliche Angestellte hat nebenberuflich ein Lehrbuch geschrieben und 2012 bei einem Verlag veröffentlicht. Für jedes verkaufte Exemplar erhält sie 5% des Ladenverkaufspreises, das macht so ca. 1€ je Buch, in einem guten Verkaufsjahr erhält sie deshalb 250€ vom Verlag (ja, das ist bei einem Fachbuch realistisch bis optimistisch und über die Jahre wird das i.d.R. weniger).
Nun wird sie schwanger, das Kind im kommt im Januar 2013 zur Welt. Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist das Kalenderjahr vor der Geburt, denn durch den Zuverdienst als Autorin ist sie ja eine Selbständige. Macht aber nichts, denn bei einem im Januar geborenen Kind ist das Einkommen im Jahr vor der Geburt fast identisch mit dem Kalenderjahr vor der Geburt.
Im Januar 2014 beginnt sie dann wieder zu 100% zu arbeiten. Im Dezember 2014, also nach nahezu einem Jahr Vollzeittätigkeit, wird das zweite Kind geboren und die Kollegin beantragt wieder Elterngeld. Durch die Autorentätigkeit hat sie einen Nebenverdienst und ist somit als Selbständige zu behandeln. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist für Selbständige das Kalenderjahr vor der Geburt, also das Jahr 2013. Da war sie aber fast ganzjährig in Elternzeit, hat also nichts verdient…
Klar, man muss irgendwo die Grenze zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung ziehen. Aber muss die wirklich beim ersten zuverdienten Euro sein? Da ihr diesen Artikel mit der Unterstützung vom zuständigen Ministerium geschrieben habt, liest ja vielleicht auch jemand mit und nimmt eure (und meine) Kritik wahr.
Viele Grüße!
Jana
Hallo Jana, da dieser Artikel dort freigegeben wurde, hoffen wir einfach, dass der Punkt Kritik nicht blind überlesen wurde. Dennoch ist uns bekannt, dass wir nicht die Ersten sind, die diese Problematik an das zuständige Ministerium herangetragen haben. Dein Beispiel habe ich selbst durchlebt, allerdings wird dann nicht in das angebrochene Jahr mit der Elternzeit verlagert, sondern noch ein Kalenderjahr zuvor. Bei mir hätte dies so das Jahr meiner Ausbildung getroffen (ich wäre also von 2013 in 2010 geschubst worden). Man kann sich vorstellen, dass der Verlust dann noch größer ausgefallen wäre, als ohnehin. Weh getan hat es mir auf jeden Fall, da dies eine Ungerechtigkeit darstellt, die aus reiner Gesetzeslücke entsteht.