Dieser Beitrag wird fortlaufend gepflegt / letztes Update: 24.10.2016

Wir möchten keine Moralapostel spielen, wir sind keine Rechtsberatung, doch die jüngsten Ereignisse, veranlassten uns dazu mit einem unliebsamen und vor allem undurchschaubaren Thema an die Öffentlichkeit zu gehen. Es geht um die GEWERBLICHE Verwendung der Lizenzstoffe. Eine Bitte haben wir vorab. Lest den Beitrag genau durch, bevor aus dem Zusammenhang gerissene Kommentare abgegeben werden. Gerne lassen wir uns aber auf Ergänzungen ein oder korrigieren nachweislich falsche Texpassagen. Dieser Beitrag bezieht sich auf die Nutzung von Lizenzstoffen und damit gewerblich und prvat betriebenen Facebookseiten und Blogs. Damit ist nicht nur der Verkauf von genähter Ware gemeint, sondern vor allem auch die Einbindung von Nähbeispielen mit Lizenzware in Ebooks oder Verlosungen von Lizenzstoffen auf einer gewerblich betriebenen Facebookseite sowie das zeigen genähter Werke. Gleich vorab: Es interessiert niemanden, wie viel ihr damit verdient, sondern allein die Tatsache, ob ihr eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Es gibt Lizenzgeber, die es nicht einmal privat freistellen….

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um einige Aussagen unter unserem Facebookpost zu zitieren und sie somit geordnet an euch weiterzugeben.  Zudem haben wir einige Lizenzgeber angefragt, um diese Thematik eindeutig zu klären. Die Aussagen der Stoffhersteller stellten sich teilweise als nicht ganz richtig heraus….Wir machen das nicht, um die bösen Lizenzstoffe zu verteufeln. Nein, denn privat vernähen wir sie auch, aber dann eben ohne Fotos (ab sofort).  Aber wo fangen wir an?

lizenzfoto

Wieso überhaupt der Beitrag?

Schon vor einiger Zeit hatten wir selbst eine schlechte Erfahrung gesammelt. Durch das bloße Zeigen eines Bildes und einen Verweis auf eine andere Seite mit einem genähten Lizenzmotiv bekamen wir sofort einen Drohanruf und die Ankündigung einer Abmahnung. Sowas tut weh! In letzter Zeit häuften sich die Zuschriften und immer mehr Näherinnen outeten sich, dass sie auf ihrer gewerblichen Seite wegen dem Zeigen von vernähten Lizenzstoffen abgemahnt wurden. In einem Fall war es einen Ebookerstellerin, die Disneymotive eingebunden hatte im Ebook (vernäht natürlich als Beispiel). Im anderen Fall war es eine gewerbliche Näherin, die ein Bild auf ihrer Facebookfansseite zeigte ohne nähere Beschreibung. Uns war bekannt, dass Lizenzstoffe nicht gewerblich oder nur in Kleinstmengen gewerblich vernäht werden dürfen, aber es war uns nicht bewusst, dass das bloße zeigen auf einer gewerblichen Seite Folgen haben könnte…

 

Was sind Lizenzstoffe:

Diese Frage könnte man so beantworten: Auf Lizenzstoffen findet man bekannte Serienhelden, Comicfiguren, Filmhelden oder andere Kinder-TV-Figuren wieder. In der Regel liegen die Rechte dieser Figuren bei TV Sendern, Markenfirmen, amerikanischen Konzernen, Fußballvereinen oder oder oder. Stoffhersteller haben die Möglichkeit eine Lizenz zu erwerben und diese Motive dann zu verwenden. Unter Absprache dürfen sie auch ihren Käufern eine Nutzung im kleingewerblichen Rahmen erlauben, aber auch hier möchten wir betonen, dass man bei Unsicherheiten immer den Lizenzgeber kontaktieren sollte (schriftlich), um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

 

Wie sieht die Rechtsprechung aus?

Die Rechtssprechung scheint im Falle der Lizenzstoffe recht eindeutig zu sein:

Zitatanfang:

„In beiden Fällen ist die Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung etc. ausschließlich dem Urheber bzw. Markeninhaber gestattet (§§ 15ff. UrhG bzw. § 14 MarkenG). Eine entsprechende Verwertung durch Dritte, z.B. Sie, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung (Lizenz) des jeweiligen Rechteinhabers zulässig. Ohne die Zustimmung macht sich der Dritte ggf. schadensersatzpflichtig (§ 97 Abs. 1 UrhG bzw. § 14 Abs. 6 MarkenG). „

Zitatende von Rechtsanwalt Kay Fietkau / Frag einen Anwalt.de

Nun gilt es zu klären, ab wann man bei Facebook oder als Blogbetreiber vom Lizenzgeber die Erlaubnis bekommt, die Stoffe im vernähten Zustand zu zeigen und wann nicht…

 

Inzwischen hat sich auch Solmecke dazu geäußert – die Unklarheit bleibt unserer Meinung nach trotzdem…

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Wann ist man denn überhaupt gewerblich und wie ist das mit Facebookfanseiten, die sind ja immer öffentlich?

Dies ist wohl der größte Knackpunkt. Facebookfanseiten sind immer öffentlich auch wenn sie privat betrieben werden. Prägt euch diesen Punkt im weiteren Verlauf gut ein! Wir haben dazu einen interessanten Artikel gefunden (unter Punkt 2):  http://www.e-recht24.de/artikel/facebook/6896-facebook-impressum-generator.html Wir bitten an dieser Stelle davon abzusehen uns zu fragen, ob dein Blog gewerblich ist oder nicht. Das solltest du selbst einschätzen (können) und im Notfall einen Fachmann fragen. Fakt ist: du hast eine Blog (der für alle zugänglich ist) oder eine Facebookseite, dann bist du nicht privat, sondern öffentlich unterwegs!

Beschwingtes Allerlei hat unter unserem Facebookpost dazu folgendes gesagt, dass wir hier gerne zitieren möchten:

„Privat sind Blogs nur, wenn sie einem begrenzten Leserkreis zu Verfügung stehen, also NICHT öffentlich von jedem einsehbar sind. Sobald der Blog ins WWW hinausgetragen wird, dann ist er auch geschäftsmäßig, also braucht er ein Impressum und man muss sich an TMG halten. Hier zieht auch das Urheberrecht und schließt die Privatkopie aus, sobald ich sie im Netz verbreite und vervielfältige. Daher darf man auch keine fremden Bilder auf dem eigenen Blog verwenden – egal ob gewerblich oder nicht.

Wenn man diesen Blog aber dann noch dauerhaft, nach aussen gerichtet und mit einer Gewinnabsicht (ob man tatsächlich Gewinn macht und WIE man diesen macht (auch Werbebanner oder Affiliate zB) ist unerheblich) betreibt, dann ist man im geschäftlichen Verkehr und damit im MarkenG. Demnach ist das Posten eines verarbeiteten Lizenzstoffes auf einer gewerblichen Seite auch nicht erlaubt – es ist in dem Moment einfach nicht von dem Gewerbe zu trennen.

Und dieses Argument, dass das Werbung sei, ist auch Quatsch, denn Lizenzen sind teuer und dementsprechend entgeht auch dem Markeninhaber Geld. Wenn man bedenkt dass zB Star Wars die meisten Einnahmen nicht durch die Filme, sondern durch Merchandise & Lizenzen macht, dann wird das deutlicher.

(dies ersetzt natürlich keine Rechtsberatung und spiegelt nur wieder, was ich dem Gesetz entnehme)“

Ein weiteres Zitat dazu von Claudia:

Hier vermischen sich einige Begrifflichkeiten…mal kurz ohne Gewähr zusammengefasst, bin keine Rechtsberatung:

1) privat vs. gewerblich – hier geht es um die nicht lizenzierte gewerbliche Nutzung. Was ist gewerblich? Alles, was mit Gewinnerzielungsabsicht,passiert, verkürzt gesagt, wo Geld fließt (egal, ob man Gewinn macht) – das ist auch das, was das Finanzamt usw. interessiert. Beispiele: Verkauf von Produkten; Websites, auf denen man Werbung geschaltet hat; „private“ Fotos, die zur Bewerbung eines (vielleicht auch anderen) Produkts dienen, das man/ jemand anderes verkauft – egal, ob man ein Kleingewerbe (umgangssprachlich) betreibt oder nicht, Gewerbe ist Gewerbe.

2) privat vs. öffentlich – streift das Problem nur am Rand aus Sicht des Urheberrechts – interessant: Profile mit „zu vielen“ Freunden können gerichtlich als öffentlich eingestuft werden. Aber das nur am Rande – bei dem Thema dürfte man als „Privater“ (s.o.), der Bilder veröffentlicht, auf der sicheren Seite sein – oder die Klamotten trägt „smile“-Emoticon
Edit: KANN ggf. auch problematisch werden, da man, wenn man es genau nimmt, durch die Veröffentlichung von Fotos gegen das Urheberrecht verstößt. Sofern es sich um Schnappschüsse handelt, dürfte man gute Chancen haben, da raus zu kommen, SOLLTE man abgemahnt werden. Diesen Fall halte ich persönlich für relativ unwahrscheinlich, aber es kommt immer darauf an, wie rigoros ein Urheber oder Markeninhaber seine Rechte durchsetzt.

3) Urheber/ Rechteinhaber vs. Lizenzgeber/ Händler/ Produzent: Der Rechteinhaber/ Urheber hat (geschäftlich betrachtet) kein Interesse daran, dass andere durch ihren Erfolg kostenlos ihr Geschäft ankurbeln können, darum auch der ganze Lizenzkrempel…geht es um eine Marke (und nicht „nur“ um Urheberrecht), wäre es sogar ausgesprochen blöd vom Markeninhaber, nicht gegen eine unlizensierte Verwendung vorzugehen, da es seine Marke verwässert und er sie verlieren könnte.

4) gewerblich vs. geschäftsmäßig (vgl. Impressumspflicht)
Geschäftsmäßig bedeutet NICHT gleichzeitig gewerblich, sondern, dass man quasi etwas regelmäßig tut und hat auch wieder nichts mit dem Problem zu tun.
In Deutschland ist es so, dass lt. Telemediengesetz jeder Anbieter von Diensten verpflichtet ist, ein Impressum zu haben. Das betrifft theoretisch fast jede Website, egal ob privat oder gewerblich, nur gibt es im gewerblichen Bereich durch das UWG eine Abmahngrundlage für Mitbewerber oder auch Verbraucherzentralen. Diese fehlt im privaten Bereich, womit die Impressumspflicht größtenteils einfach nicht interessiert, um es mal platt auszudrücken.“

Was sagen die Stoffhändler dazu?

Einige Antworten haben wir aufgrund der Ereignisse wieder entfernt. Das liegt daran, dass wir von deren Lizenzgebern nun teilweise (wir möchten das betonen) andere Aussagen bekommen haben. Kurz zum Verständnis: Der Lizenzgeber steht immer über der Aussage, der Stoffhändler- er hat das „letzte Wort“. Dennoch – und das ist wichtig – können sie natürlich für ihre eigenen Eigenproduktionen (die keine Lizenzmotive) beinhalten eigene Vorgaben treffen.

Stoffe-Hemmers – Stellungsnahme auf deren Facebookseite:

Text kann hier im Original nachgelesen werden *klick*

„!!!!!!Wichtige Info zu unseren Lizenzstoffen:!!!!!

Da es anscheinend ein paar offene Fragen im Internet gibt, hier jetzt unsere Klarstellung, die wir mit unseren Lizenzgebern auch abgesprochen haben.

Es geht um folgende Lizenzen:
Biene Maja, die Sendung mit dem Elefanten, Wickie, Heidi, Shaun das Schaf, Yakari, Asterix, Pumuckl, Tilly, Sorgenfresser, Bibi Blocksberg, Bibi & Tina und Alice!

Diese Lizenzstoffe sind alle im kleingewerblichen Bereich nutzbar. Dies haben wir auch bei unseren Artikeln im Shop hinterlegt! Das bedeutet, das genähte Produkte aus unseren Lizenzstoffen bis zu einer Stückzahl von 20 Stück kein Problem sind. Alles was darüber hinaus geht müsste vom Lizenzgeber im Einzelfall geprüft werden.

Genähte Sachen aus unseren Lizenzstoffen dürfen natürlich im Blog oder auch auf Facebook präsentiert werden. Dies ist ja auch eine Werbung und kommt dem Lizenzgeber zur Gute!

Des Weiteren ist uns bekannt, das Lizenzstoffe von Disney und auch die Minions und Drachenzähmen leicht gemacht nur für private Zwecke zu verarbeiten sind und die kleingewerbliche Klausel hier nicht gilt!

Nachtrag!!!!!
Betreffend Schnittmuster und EBooks:
Leider äußern sich unsere Lizenzgeber nicht sehr klar zu diesem Thema, so dass wir uns entschlossen haben die folgende Empfehlung auszusprechen:

Zur Sicherheit würden wir empfehlen die Lizenzstoffe komplett aus dem E-Bookgeschäft zu nehmen oder diesbezüglich beim Lizenzgeber direkt anzufragen.

Euer Stoffe-Hemmers.de Team!“

Swafing – Stellungnahme auf deren Facebookseite

Derzeit beschäftigen sich viele von Euch mit dem Thema Lizenzstoffe und dem Zeigen von Stoffen / Modellbeispielen sowie dem Thema gewerblicher Nutzung. Dazu folgende Informationen für Euch:

1. Für Stoffe aus dem aktuellen Swafing Sortiment gilt:

• Die Veröffentlichung von Fotos und Modellen im privaten Bereich ist erlaubt und erwünscht: Wir freuen uns, wenn wir Modelle aus unseren Stoffen sehen!

• Fotos von Swafing Stoffen (unverarbeitet oder als Modellbeispiel zur Verkaufsunterstützung) dürfen gerne auf gewerblichen Webseiten und in sozialen Medien gezeigt werden, wenn es die eigenen Fotos sind oder die Genehmigung zur Nutzung der Fotos vorliegt. Auch die Verarbeitung und Verwendung in Ebooks und Schnittmustern oder das Zeigen von Modellbeispielen zur Bewerbung dieser Schnittmuster ist erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass eine gewerbliche Verarbeitung und der Handel mit selbst angefertigten Produkten generell ganz andere Anforderungen an die Produktsicherheit und an die fortlaufende Zertifizierung stellt (Produktsicherheitsgesetz, Spielzeugrichtlinie etc.) und Sie als gewerblicher Anbieter für Ihre Erzeugnisse unter Umständen bestimmte Testverfahren (Martindale-Test, Speichelfestigkeit etc.) für jede Farbe jeder Lieferung jedes Stoffes durchführen lassen müssen.

2. Bei den Stoffen von byGraziela ist eine gewerbliche Nutzung in Kleinstauflage bei Nennung und Verlinkung des Labels byGraziela.comerlaubt, bitte beachten Sie dazu die unter www.byGraziela.com/faq/aufgeführten Bedingungen.

3. Für Stoffe mit Lizenzmotiven, die in der Vergangenheit bei uns zu erwerben waren, empfehlen wir, beim jeweiligen Lizenzgeber direkt anzufragen.

4. Sollten bei zukünftig von Swafing angebotenen Stoffen mit Lizenzmotiven abweichende Bedingungen gelten, informieren wir natürlich umfassend und zeitnah darüber.

Viel Spaß beim Nähen mit Swafing Stoffen!

Update: 29.09.2016:

Hallo Sabrina, ich komme noch mal auf unseren Schriftverkehr zurück.
Seit diesem Sommer führen wir Lizenzstoffe, die im Shop und im Blog etc. auch entsprechend gekennzeichnet sind.

Wir haben als offizieller Lizenznehmer in enger Absprache mit unseren Lizenzgebern Nutzungsbedingungen für Swafing Lizenzstoffe aufgestellt. Diese gelten für alle Swafing Lizenzstoffe, unabhängig vom Lizenzthema.

Diese Bedingungen und alle Swafing Lizenzthemen sind hier einsehbar:

http://blog.swafing.de/lizenzstoffe/

Viel Spaß beim Nähen mit Swafing Stoffen!

Studio100 klärt für seine Lizenzprodukte auf und gibt frei!

Studio100: Wickie, Heidi, Biene Maja

Studio100 hat Stellung bezogen und erlaubt fotografierte Produkte mit Stoffen zu ihren Lizenzthemen auf Blogs, Facebook, HP etc.. Es darf privat und gewerblich gezeigt werden. Gewerbetreibende dürfen die vernähten und fotografierte Produkte aus ihrem  Lizenzthemen dafür nutzen, um diese auf Ebooks, Facebook, Blog, Dawanda etc. zu zeigen, um ihr Gewerbe zu bewerben oder einen Artikel zu veräußern. Gegen Privatverkäufe auf ebay gibt es keine Einwände. (max. 10 Stück) (entnommen aus Beitrag von rund-ums-nähen). Die Stoffhersteller legen den Umfang fest, wie viele Produkte gewerblich vernäht und verkauft werden dürfen!

Disney klärt für seine Lizenzprodukte auf und sieht auch das öffentliche Zeigen kritisch (so unsere Deutung)

Disney: (uns fehlen hier sicher noch einige Produkte) Spiderman, Star Wars, Die Schöne und das Biest, Elliot, Dumbo, Schneewittchen und die 7 Zwerge, Shnookums & Meat, Glöckner von Notre Dame, Aladdin, Dornröschen, Arielle die Meerjungfrau, Goofy & Max, Darkwing Duck, Käpt´n Balu, Chip & Chap, Robin Hood, Cinderella, Oliver & Co, Roger Rabbit, Basil, Taran und der Zauberkessel, Cap und Capper, Peter Pan, Bernard und Bianca, Susi und Strolch, Aristocats, Dschungelbuch, Mary Poppins, 101/102 Dalmatiner, Gargoyles, Hoobs, Ein Königreich für ein Lama, Gummibärenbande, Donald und Freunde, Dinosaur, Das grosse Krabbeln, Pocahontas, Grosse Pause: Die geheime Mission, Muppets, Tigger´s grosses Abenteuer, Tarzan, Doug, Mulan, Bambi, Tierisch Wild, Die Chroniken von Narnia, Bärenbrüder, Findet Nemo, Der Schatzplanet, Lilo & Stitch, Dragon Tales, Ducktales, Der Bär im großen blauen Haus, W.i.t.c.h., Atlantis, König der Löwen, Monster AG, Bonkers, Hercules, Alice im Wunderland (Kinofilm 2010), Camp Rock 2, High School Musical, Jonas, Prince of Persia, Donald Duck, Mickey Mouse, Elsa (Eiskönigin), Superhelden, wie Spiderman, Batman, Hulk, (ehem. Marvel)… u. n. m.

Hier möchten wir die Mail einfach veröffentlichen, die uns einging:

 

An: info@disney.de
Betreff: Lizenzprodukte (Stoffe auf kommerziellen Blog / Facebookseite)
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund jüngster Ereignisse, möchten wir uns ab sofort bei allen Lizenzgebern von Stoffen persönlich absichern. Verschiedene Anbieter verkaufen Stoffen mit bekannten Disneyfiguren. Uns und unsere Leser interessieren folgende Fragen brennend (ich bitte Sie vorab, darum, dass wir Ihre Antworten zur Aufklärung an die Nutzer herausgeben dürfen)
1. Darf ich Disneystoffe gewerblich vernähen und verkaufen?
2. Darf ich auf meiner kommerziell betriebenen Internetseite / Facebookseite Bilder mit Disneystoffen (im verarbeiteten Zustand am Modell) zeigen und diese öffentlich, werbewirksam einsetzen (durch das Zeigen der Fotos können natürlich Leser und potenzielle Kunden gewonnen werden), um auf meine Seite aufmerksam zu machen?
3. Darf ich diese Bilder (im verarbeiteten Zustand am Modell ) auf meiner privaten Fanpage bei Facebook zeigen?
4. Die Lizenzgeber erlauben oft Kleinstmengen von Kleinstgewerbetreibenden – gilt das auch für die Nutzung der Stoffe in Ebooks (Nähanleitungen)
5. Ist die Nutzung von Lizenzstoffen in Ebooks (Schnittmustern) generell erlaubt? Dürfen andere Näher aktiv mit lizenzierten Stoffen für meine Seite werben?
Vielen Dank für die Antworten!!!

Liebe Frau Kahmann und Frau Heinke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchten wir Ihnen behilflich sein.Disney Lizenzprodukte wie Stoffe (Meterware), Borten und ähnliches sind ausschließlich zur privaten Verwendung lizensiert. Werden derartige Produkte weiterverarbeitet, um das entstehende Endprodukt zum Verkauf anzubieten, besteht hierfür keine Lizenz.

Der Verkauf von Produkten, die aus oder unter Zuhilfenahme von Disney Lizenzprodukten hergestellt wurden, ist dementsprechend nicht erlaubt, da hierfür eine Lizenz nötig ist. Die Erteilung einer solchen Lizenz ist jedoch an umfangreiche materielle und wirtschaftliche Voraussetzungen geknüpft, die nur von größeren Unternehmen erfüllt werden können.

Ohne Lizenz ist es ebenfalls nicht erlaubt Bilder von Kleidung aus diesen Stoffen und Ebooks oder auf Web-Portalen zu veröffentlichen.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen hierzu keine besseren Nachrichten zukommen lassen konnten.

Herzliche Grüße

Ihr Team von The Walt Disney Company Germany

Eine weitere Stellungsnahme dazu gibt es bei PfälzerNähfee (facebook), die der Grundaussage gleicht…

Nachtrag: Aufgrund der Unklarheit der Aussage von Disney haben wir eine weitere Anfrage an sie gerichtet:

„Liebes Disneyteam, wir haben diese Mail an unsere Leser so weitergegeben und nun herrscht noch mehr Verwirrung.

Darf ich auf einer öffentlich betriebenen Facebookseite nun die Fotos zeigen oder nicht (mit vernähten Disneysachen)?
Nochmals Danke für die weitere Aufklärung, wir möchten wirklich die ganze Sache so gut wie möglich aufklären und die Antwort ist einfach missverständlich, da wir unter Punk 3 explizit danach gefragt hatten.“
Antwort von Disney, 01.03.16

AW: AW: Lizenzprodukte (Stoffe auf kommerziellen Blog / Facebookseite)

 Liebe Frau Heinke,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ist es eine rein private / nicht-kommerzielle Nutzung – dann dürfen die Fotos natürlich verwendet / gepostet werden. Wenn es dagegen eine gewerbliche Nutzung ist, dann kann nicht mit Disney Lizenzstoffen gearbeitet werden.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.

Warner Bros.

betrifft Batmann, Superman, Bugs Bunny, Lauras Stern, Looney Toons, Tom&Jerry
hier gibt es ebenfalls auch für privat betriebene Facebookseiten Einschränkungen. Einen Beitrag dazu findet ihr hier:*klick*

Tante Ema

darf gerne gezeigt werden

Lillestoff – ACHTUNG bei Kokosnuss

Unsere Stoffe aus der Reihe Drache Kokosnuss sind Lizenzware. Eine gewerbliche Nutzung ist hier, wie in der Artikelbeschreibung angegeben, in jedem Fall untersagt. Der Stoff kann nur für den privaten Gebrauch vernäht werden, alles andere ist nicht gestattet. Aus dem Stoff hergestellte Produkte dürfen nicht weiter gewerblich genutzt werden. Für den privaten Gebrauch genähte Stücke dürfen gezeigt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass viele das Zeigen bereits als Anbieten zum Kauf nutzen z.B. über Facebook. Dies ist strengstens untersagt. Auch eine Nutzung der genähten Produkte für andere Hersteller ist natürlich gewerblich und somit ebenfalls keinesfalls gestattet. Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Stoffwelten, Alles für Selbermacher, Michas Stoffecke – Eigenproduktion

dürfen vollumfänglich genutzt und gezeigt werden…

Stoff&Stil

hier ist der Wortlaut von Stoff und Stil an Iljana:

Hier die Antwort von Stoff & Stil: „vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie können gerne unsere Ware verarbeiten und weiterverkaufen. Sie kaufen unter unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen sind allerdings selbst für eventuelle Reklamationen, die von Ihren Kunden kommen verantwortlich. Wir bieten keine speziellen Konditionen für Gewerbekunden an. Viele Grüße aus Dänemark, / Medvenlighilsen“

Wobei hier in den AGB unter Punkt 9 steht, dass man eine Erlaubnis einholen muss; evtl ist dies also nicht allgemeingültig. Und zum Zeigen von Fotos steht unter Punkt 8: Copyright von Designs, Stoffen, Bildern u.ä. liegt bei STOFF & STIL. Bitte kontaktieren Sie uns, ob Sie unsere Ware weiterverkaufen dürfen. Unsere Designs sind geschützt und dürfen in keiner Weise anderweitig verwendet werden. Wir bieten keine speziellen Konditionen für Gewerbehändler.

Prym

„Gerne bestätigen wir Ihnen hiermit, dass Sie die aus unserem Sortiment verwendeten Artikel gewerbsmässig nutzen und verkaufen dürfen. Hierzu bedarf es keiner besonderen Genehmigung! Unsere Genehmigung ist nur notwendig, wenn Sie unser Logo/Markenzeichen zu eigenen Werbezwecken verwenden wollen. Diese Genehmigung erteilen wir gratis und wir bitten Sie, sich dann konkret mit uns in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Helmut Heck Vertriebsleitung Prym Consumer GmbH“

Hamburger Liebe – bei Kleinauflage alles gut!

Hallo xxx, gern darfst du die Stoffe auch gewerblich nutzen, so lange es sich um handgefertigte Unikate in Kleinauflage handelt. Liebe Grüße, Susanne Firmenich“

Wie geht man nun damit um?

Wir können allen gewerblich betriebenen Seiten nur zu besonderer Vorsicht raten, wenn vom Lizenzgeber eine klare Beschränkung erfolgt und öffentlichen (privaten Seiten) dazu, die Augen offen zu halten und einfach die Einschränkungen bedenken! Bitte fragt bei Unsicherheiten die Hersteller an, bevor ihr Bilder postet oder gar Werke verkauft oder in Ebooks einbindet…

Unsere Tipps:

  • klären, ob man gewerblich handelt oder nicht
  • bewusst machen, dass eine private Facebookseite oder ein privater Blog trotzdem öffentlich ist
  • Lizenzstoffe, die nicht eindeutig ausgewiesen sind nicht auf gewerbliche Facebookseiten oder Blogs stellen…
  • Lizenzgeber anfragen und schriftliche Genehmigung einholen!
  • auf schriftliche Genehmigung im Ernstfall berufen – wichtig, es muss entweder eine allgemeine Genehmigung vorliegen oder eine persönliche Genehmigung, eine Zusage des Stoffherstellers reicht bei Lizenzprodukten nicht aus, wenn nicht dieser der Markeninhaber ist…

Wir haben unsere Bilder nun alle entfernt, die Lizenzmotive enthalten. Da wir Mwst. ausweisen, sind wir weder privat noch Kleinunternehmer…

Wir hoffen, dass sich in der nächsten Zeit die Stoffhersteller für mehr Transparenz einsetzen und dieses Wirrwarr endlich mal ordentlich aufgeklärt wird für Verbraucher! In vielen Shops ist Disney nach wie vor nicht gekennzeichnet! Wir bitten die Stoffhersteller um entsprechende deutliche Kennzeichnung und Aufklärung, damit nicht weiterhin wichtige Details „unterdrückt“ werden.