*Dieser Beitrag enthält Werbung für Kinderzuschlag – Mit freundlicher Unterstützung des Bundesfamilienmisteriums*


Ich bin Mutter von 3 Kindern und weiß nur zu gut, dass im Vergleich zu Singlezeiten nicht nur die Wäscheberge größer geworden sind, sondern auch beachtliche monatliche Kosten anfallen, die wir als Familie abdecken müssen. Keine Frage: Dieser Tatsache war man sich schon bewusst, bevor die Kinder auf die Welt kamen und trotzdem kann es passieren, dass die Zukunft durch unvorhergesehene Wendungen wenig planbar ist und Familien in finanziell schwierigere Situationen geraten können. Gut ist, wenn man in solchen Momenten weiß, auf welche Unterstützungen man zählen kann und wo sich die richtigen Anlaufstellen befinden.


Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat mit dem Kinderzuschlag eine Möglichkeit geschaffen, Familien aktiver unter die Arme zu greifen. Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug für sich selbst verdienen, die aber nicht oder nur knapp für den gesamten Bedarf der Familie aufkommen können.
Ich möchte diesen Beitrag nutzen, um über den Kinderzuschlag zu berichten, darüber aufzuklären, wer ihn in Anspruch nehmen kann und darauf einzugehen, was man dafür tun muss, um finanziell unterstützt zu werden. Weitere Informationen erhältst du zudem direkt auf der Seite vom Bundesfamilienministerium.

 


Was genau ist eigentlich der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist ein Bestandteil des Starke-Familien-Gesetzes. Es gab ihn auch zuvor schon. Als mein Mann noch Student war und ich Angestellte, hatten wir ein paar Monate davon profitiert und konnten somit das finanzielle Löchlein decken, ohne auf Sozialhilfe zurück greifen zu müssen. Nun wurden die Bedingungen sogar verbessert und trotzdem wissen in meinem Umkreis nur wenige meiner Bekannten davon, dass es den Kinderzuschlag überhaupt gibt. Zum 1. Juli 2019 stieg der Kinderzuschlag auf bis zu 185 € pro Kind in der Familie (im Monat) an. Gleichzeitig wurden die Regelungen für Alleinerziehende überarbeitet.
Lange Zeit war es so, dass das Kindeseinkommen, wie zum Beispiel Unterhalt, auf den Kinderzuschlag voll angerechnet wurde. Inzwischen werden nur noch 45 Prozent des Kindeseinkommens berücksichtigt. Außerdem hat sich der Aufwand bei der Beantragung reduziert, da der Kinderzuschlag nun aufgrund des Einkommens aus den letzten 6 Monaten verlässlich für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt wird.
Ist der Kinderzuschlag bewilligt, wird er übrigens direkt mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Kinderzuschlag beantragen zu können?

Um Kinderzuschlag zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel, dass die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen. Zudem dürfen die Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen. Das Einkommen der Eltern muss trotzdem relativ knapp sein, damit man Kinderzuschlag beziehen kann.

Ab 1. Januar 2020 entfällt die bisherige Höchsteinkommensgrenze. Verdienen die Eltern mehr, verringert sich mit zunehmendem Einkommen der Kinderzuschlag nach und nach auf mittlere, kleine und kleinste Beträge bis er schließlich ganz entfällt. Es kann sich daher lohnen, zum 1. Januar 2020 seinen Anspruch auf den Kinderzuschlag nochmal prüfen zu lassen, auch wenn man schon eine Ablehnung von der Familienkasse hatte.

Wie bekommt man Kinderzuschlag, wenn die Bedingungen erfüllt sind?

Im ersten Schritt solltest du selbst prüfen, ob du die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllst. Um herauszufinden, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag möglich ist, könnt Ihr den interaktiven KiZ-Lotsen der Familienkasse nutzen. Im nächsten Schritt geht es daran die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Auf der Seite der Familienkasse erfährst du auch welche Unterlagen für den Antrag auf den Kinderzuschlag benötigt werden. Du kannst diesen bequem online ausfüllen und anschließend an die zuständige Familienkasse (postalisch oder per Fax) senden. Die Familienkasse wird nach erfolgreichem Eingang den Antrag prüfen und sich mit einem Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid bei dir melden, genauso, wenn Unterlagen fehlen sollten.

Wenn man alle Unterlagen zur Hand hat, dauert das Ausfüllen übrigens nur ein paar Minuten.

Schon gewusst?

Wer den Kinderzuschlag bekommt, muss keine KiTa-Gebühren zahlen und hat auch Anspruch auf Leistung zur Bildung und Teilhabe und damit verschiedene Sach- und Geldleistungen.

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:

  • eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege,
  • mehrtägige Klassenfahrten oder Ausflüge von Kita oder Tagespflege,
  • 150 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr,
  • Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler – auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind,
  • Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder – unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung,
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule (auch in Kooperation mit dem Hort), Kindertagesstätte oder in der Tagespflege,
  • 15 Euro monatlich für Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. im Sportverein oder in der Musikschule)

Anlaufstellen mit mehr Informationen:

Solltest du noch weiterführende Informationen zum Thema Kinderzuschlag suchen, empfehle ich dir folgende Links zum Nachlesen:

Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um eine gute Sache. Mit vergleichsweise wenig Aufwand wird Familien dabei geholfen, die finanzielle Situation zu verbessern.